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Handeln Sie aktiv bei Plus500? Dann sollten Sie sich als Trader mit Wohnsitz in Deutschland unbedingt Ihrer steuerlichen Pflichten bewusst sein. Denn auch beim CFD-Handel über Plattformen wie Plus500 sind potenzielle Gewinne dem Finanzamt gegenüber meldepflichtig – unabhängig davon, ob Sie mit Aktien, Kryptowährungen oder Rohstoffen handeln.
Plus500 ist eine der bekanntesten Handelsplattformen für Privatanleger in Europa. Doch während die Anmeldung und der Handel vergleichsweise unkompliziert ablaufen, ist die steuerliche Behandlung deutlich komplexer – vor allem dann, wenn Sie Ihre Gewinne korrekt deklarieren und unnötige Fehler vermeiden möchten.
In diesem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten steuerlichen Aspekte rund um den Handel bei Plus500. Sie erfahren, wie die Abgeltungssteuer greift, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung benötigen, und worauf Sie besonders achten sollten, um keine steuerlichen Nachteile zu riskieren. Ergänzend finden Sie weitere Informationen in unserem ausführlichen Plus500 Test inklusive authentischer Plus500 Erfahrungen.
Inhalt:
Der Handel mit CFDs bei Plus500 kann lukrativ sein – doch wer in Deutschland lebt, muss sich auch mit dem Thema Steuern auseinandersetzen. Gewinne aus dem CFD-Handel gelten als Kapitalerträge und sind steuerpflichtig. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die Besteuerung bei Plus500 funktioniert, welche Besonderheiten gelten und worauf Sie unbedingt achten sollten – inklusive eines konkreten Beispiels zur Verlustverrechnungsgrenze von 20.000 €.
Wenn Sie als Trader Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie Gewinne aus dem CFD-Handel bei Plus500 in Ihrer Steuererklärung angeben. Da es sich bei Plus500 um einen ausländischen Broker mit Sitz in Zypern handelt, erfolgt kein automatischer Steuerabzug. Sie sind daher selbst für die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge verantwortlich.
In Deutschland unterliegen CFD-Gewinne der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz liegt damit bei rund 26,375 % (ohne Kirchensteuer) bzw. bis zu ca. 28 % mit Kirchensteuer.
Ja. Als natürliche Person steht Ihnen in Deutschland ein Sparerpauschbetrag zu – dieser liegt bei 801 € pro Jahr für Alleinstehende und 1.602 € für Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Da Plus500 keine deutsche Abgeltungssteuer abführt, müssen Sie den Freibetrag im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ein entscheidender Punkt beim CFD-Trading ist die neue gesetzliche Begrenzung der Verlustverrechnung. Seit 2021 dürfen Verluste beim Trading aus Termingeschäften – darunter fallen auch CFDs – nur noch mit maximal 20.000 € pro Jahr steuerlich verrechnet werden.
Beispiel:
Sie erzielen im Jahr 2025 mit Plus500 folgende Ergebnisse:
Gewinne aus CFDs: 50.000 €
Verluste aus CFDs: 40.000 €
Nach aktueller Gesetzeslage dürfen Sie davon nur 20.000 € verrechnen. Das bedeutet: Sie versteuern 30.000 € als Kapitalertrag (50.000 € Gewinn – 20.000 € verrechenbare Verluste). Die verbleibenden 20.000 € Verluste dürfen Sie auf Folgejahre vortragen, aber nicht komplett im aktuellen Jahr nutzen.
Nein. Plus500 führt als ausländischer Broker keine Steuern an das deutsche Finanzamt ab. Sämtliche Gewinne werden Ihnen brutto ausgezahlt. Die steuerliche Erklärung und die Abführung der Steuern obliegen Ihnen selbst. Sie sollten Ihre realisierten Gewinne daher sorgfältig dokumentieren und jährlich in Ihrer Steuererklärung angeben.
Plus500 stellt keine offizielle Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Standard aus. Sie finden jedoch im Kundenbereich alle relevanten Transaktionsberichte und Kontoauszüge, die Sie als Nachweis beim Finanzamt oder für die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater nutzen können.
Die Spreads, die Plus500 berechnet, gelten als Teil der Transaktionskosten und sind nicht separat absetzbar. Verluste aus CFD-Geschäften können nur im Rahmen der 20.000 €-Grenze pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste dürfen in die Folgejahre vorgetragen werden, bis sie genutzt werden können. Mehr Tipps zur steuerlichen Behandlung von Verlusten beim CFD Trading finden Sie in unserem extra Ratgeber zu diesem Thema.
Wer mit CFDs bei Plus500 handelt und in Deutschland steuerpflichtig ist, sollte sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinandersetzen. Plus500 führt keine Steuern automatisch ab – Sie als Trader sind selbst dafür verantwortlich, Ihre Gewinne in der Steuererklärung korrekt anzugeben.
CFD-Gewinne unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die Steuer wird auf realisierte Gewinne erhoben – also auf den Unterschied zwischen Verkaufs- und Kaufpreis.
Ein wichtiger Punkt: Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften wie CFDs nur noch bis zu 20.000 € pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Ein darüber hinausgehender Verlust kann zwar ins nächste Jahr vorgetragen werden, mindert die Steuerlast im aktuellen Jahr jedoch nicht weiter.
Was bedeutet das für Sie?
Eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Gewinne und Verluste ist unerlässlich. Nutzen Sie Tools und Exportfunktionen in Ihrem Plus500-Konto, um alle relevanten Daten für die Steuererklärung vorzubereiten. Wer zusätzlich in andere Anlageklassen investiert, kann unter bestimmten Bedingungen auch Verluste aus anderen Investments gegenrechnen – sofern diese unter die gleiche Verlustart fallen.
Unser Tipp: Ziehen Sie bei größeren Gewinnen oder komplexen Portfolios einen Steuerberater hinzu. So vermeiden Sie Fehler, nutzen alle legalen Spielräume aus und sichern sich langfristig ab – auch gegenüber möglichen Rückfragen des Finanzamts.
Ja, Gewinne aus dem CFD-Handel bei Plus500 unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Da Plus500 keine Steuern für deutsche Kunden abführt, müssen Trader ihre Gewinne selbst in der Steuererklärung angeben und die Steuern eigenständig abführen.
Ja, der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare). Gewinne aus Kapitalerträgen, einschließlich CFD-Handel, sind bis zu diesem Betrag steuerfrei.
Verluste aus dem CFD-Handel können mit Gewinnen aus anderen Termingeschäften verrechnet werden. Bis Ende 2024 galt eine Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € pro Jahr. Diese Beschränkung wurde jedoch aufgehoben, sodass Verluste nun in voller Höhe mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden können.
Trader sollten alle relevanten Unterlagen wie Kontoauszüge, Transaktionsnachweise und Jahresabrechnungen von Plus500 aufbewahren. Diese Dokumente sind notwendig, um Gewinne und Verluste korrekt in der Steuererklärung anzugeben.
Ja, Handelskosten wie Spreads und Finanzierungskosten (z. B. Overnight-Gebühren) können steuermindernd berücksichtigt werden. Es ist wichtig, diese Kosten genau zu dokumentieren und in der Steuererklärung anzugeben.
Über Paul Steward
Paul Steward ist seit über 20 Jahren im Börsen- und Finanzbereich aktiv und gilt als erfahrener Spezialist für Online-Broker, CFD-Trading und Finanzmärkte. Nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium und mehreren Jahren Berufserfahrung im Banking- und Investmentsektor widmet er sich heute als freiberuflicher Finanzredakteur ganz seiner Leidenschaft: der verständlichen, fundierten Aufbereitung komplexer Finanzthemen. Sein Schwerpunkt liegt auf der unabhängigen Analyse und Bewertung von Brokern, Handelsplattformen und Anlageprodukten. Mit seiner Arbeit möchte er besonders Einsteiger dabei unterstützen, seriöse Anbieter zu erkennen, typische Fehler zu vermeiden und sicherere Entscheidungen im aktiven Handel mit Forex, Aktien, CFDs und Kryptowährungen zu treffen. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vertrauen in einem oft schwer durchschaubaren Markt zu schaffen.
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