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Broker ohne Abgeltungssteuer Vergleich und Test

Sie suchen einen Broker bei dem die Abgeltungssteuer nicht direkt nach der Schließung ihres Trades vom Anbieter einbehalten wird, damit Sie weiterhin mit ihrem Kapital arbeiten können ? Nachfolgend haben wir für Sie alle Broker aufgelistet, bei denen die Abgeltungssteuer nicht automatisch vom Broker einbehalten wird, sondern von ihnen selbst im Rahmen der alljährlichen Steuerklärung selbst abgeführt werden muss.

Top Online-Broker laut über 12.000 Trader-Bewertungen
#1
ActivTrades

72% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter

4.6/ 5

264 Erfahrungen

Enge Spreads
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Deutscher Support
#2
eToro

Ihr Kapital ist im Risiko

4.3/ 5

388 Erfahrungen

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ETF & Aktien Sparpläne
Bis zu 3.55% Zinsen auf Kapital
Mindesteinlage
Berichte
Bewertung
Regulierung
Name
keine
264
FCA, BaFin, CMVM
200 EUR
181
Mifid
100 EUR
76
IFSC
keine
37
FMA, FSA
keine
142
BaFin, FCA
100 EUR
42
FINMA
50 USD
388
CySEC
keine
16
FCA
keine
73
BaFin, FCA
250 USD
1
MFSA
500 USD
46
FCA, CySEC
1 USD
16
RAFMM
10.000 USD
13
, CFTC, FCA
500 USD
32
FCA
500 EUR
26
50 USD
27
CySEC, BaFin, FCA, MiFID
4000 EUR
91
BaFin, FCA
keine
22
NFA,
100 EUR
236
FCA, CySEC
keine
207
FCA, BaFin
500 EUR
104
BaFin, CSSF
0 EUR
175
KNF/PFCA, BaFin

Abgeltungssteuer: Unterschiede zwischen den Brokern beachten

Die Abgeltungssteuer ist bekanntlich eine Steuer, die auf vereinnahmte Kapitalerträge zu zahlen ist. Seit mittlerweile sechs Jahren fallen auch Spekulationsgewinne in den Bereich der Abgeltungssteuer, sodass diese Steuer unter anderem nicht nur für Anleger, sondern ebenso für kurz- und mittelfristig orientierte Trader von Bedeutung ist. Was viele Kunden allerdings nicht wissen: Die am Markt vorhandenen Broker lassen sich in zwei große Gruppen einteilen, wenn es darum geht, ob und zu welchem Zeitpunkt die Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt wird.

Hintergrundinformationen zur Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer hat im Jahre 2009 die bis dato gültige Zinsabschlagsteuer sowie die Spekulationssteuer abgelöst. Unter die Abgeltungssteuer fallen sämtliche Erträge, die Anleger und Trader erzielen, weil sie Kapital investiert oder mit diesem spekuliert haben. Dies trifft beispielsweise auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zu. Aber auch Währungsgewinne, die beispielsweise beim Devisenhandel erzielt werden, gehören ausnahmslos zu den steuerpflichtigen Einnahmen, für die Abgeltungssteuer zu zahlen ist. Die Höhe der Abgeltungssteuer beläuft sich auf 25 Prozent, die pauschal auf jeden anfallenden Zinsertrag und sonstigen Kapitalertrag erhoben wird. Wichtig zu wissen ist, dass Kunden die Möglichkeit haben, ihrer Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Dieser sorgt dafür, dass zumindest Erträge von bis zu 801 bzw. 1.602 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können.

Deutsche Broker behalten Abgeltungssteuer ein

Sowohl deutsche Kreditinstitute als auch deutsche Broker sind bezüglich der Abgeltungssteuer in aller Regel dazu verpflichtet, diese einzubehalten. Dies ist auf jeden Fall dann vorgeschrieben, falls der jeweilige Broker seinen Hauptstandort in Deutschland hat. In diesem Fall muss der Finanzdienstleister dafür sorgen, dass von jedem Ertrag, den der Kunde auf dem beim Broker geführten Depot erzielt, die entsprechende Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Wer also beispielsweise aus dem An- und späteren Verkauf von Aktien einen Kursgewinn von 1.500 Euro erzielt, bei dem führt der Broker 25 Prozent des Ertrages, also in diesem Fall rund 370 Euro, an das Finanzamt ab. Lediglich ein gestellter Freistellungsauftrag kann dazu führen, dass entweder keine Abgeltungssteuer abgeführt werden muss oder nur für den Teil des Ertrages, der den Sparer-Pauschbetrag überschreitet.

Für den Kunden hat die Tatsache, dass deutsche Broker dazu verpflichtet sind, die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen, sowohl einen Vorteil als auch einen großen Nachteil. Der Vorteil besteht darin, dass der Trader sich nicht selbst darum kümmern muss, dass er die Erträge sofort nach Gutschrift angibt bzw. die Abführung der Abgeltungssteuer an das Finanzamt durchführt, denn dies erledigt der Broker für ihn. Demgegenüber gibt es allerdings einen großen Nachteil, der darin besteht, dass die abgeführte Abgeltungssteuer natürlich das vorhandene Kapital verringert. Demzufolge steht dem Kunden für sein nächstes Handelsgeschäft weniger Kapital zur Verfügung, da der zuvor erzielte Ertrag eben um die Abgeltungssteuer vermindert wurde. Daraus wiederum resultiert, dass der mögliche Gesamtgewinn pro Jahr geringer ausfallen könnte, weil schlichtweg jeweils 25 Prozent des Ertrages als Abgeltungssteuer abgeführt werden und somit zum weiteren Einsatz nicht verfügbar sind.

Ausländische Broker behalten Abgeltungssteuer nicht ein

Aufgrund des zuvor genannten Nachteils, den die direkte Abfuhr der Abgeltungssteuer beispielsweise durch deutsche Broker für den Kunden bedeutet, entscheiden sich zahlreiche Trader ganz bewusst für einen ausländischen Broker. Hat der Finanzdienstleister seinen Sitz nämlich im Ausland, ist es in den weitaus meisten Fällen so, dass er die anfallende Abgeltungssteuer weder einbehalten noch an das Finanzamt abführen muss. Für den Trader heißt das, dass er die Erträge zwar selbstverständlich im Zuge seiner jährlichen Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angeben muss, jedoch findet zuvor kein Abzug der Abgeltungssteuer statt. Dies bedeutet, der Kunde hat effektiv mehr Kapital für weitere Investitionen und Spekulationen zur Verfügung, als wenn die Abgeltungssteuer sofort abgeführt worden wäre. Daraus resultiert letztendlich eine Art von Zinseszinseffekt, denn die Gewinne, die der Kunde mittels eines Trades erzielt, können anschließend in vollem Umfang wieder im Zuge eines neuen Handelsauftrages eingesetzt werden.

Rechenbeispiel: Der mögliche Vorteil in Euro gerechnet

Die Tatsache, dass Trader davon profitieren können, dass vor allem ausländische Broker die Abgeltungssteuer nicht abführen, klingt sicherlich für viele Kunden zunächst einmal sehr theoretisch. Daher macht es Sinn, anhand eines Beispiels gegenüberzustellen, wie groß letztendlich der Unterschied beim Gewinn sein kann, wenn die Abgeltungssteuer zum einen abgeführt und zum anderen eben nicht einbehalten wird.

Im ersten Beispiel ist es so, dass der Kunde sein Depot bei einem Broker führt, der die Abgeltungssteuer einbehält und an das Finanzamt abgeführt.

Kapitaleinsatz zu Beginn: 10.000 Euro
1. Gewinn: 2.000 Euro
Einbehaltene Abgeltungssteuer: 500 Euro

Kapitaleinsatz für 2. Handelsauftrag: 11.500 Euro
Gewinn: 30 Prozent
Gewinn in Euro: 3.450 Euro
Einbehaltene Abgeltungssteuer: 862,50 Euro

Kapitaleinsatz für 3. Handelsauftrag: 14.087,50 Euro
Gewinn: 15 Prozent
Gewinn in Euro: 2.113,13 Euro
Einbehaltene Abgeltungssteuer: 528,28 Euro

Gesamtgewinn (nicht um Abgeltungssteuer reduziert): 7.563 Euro

Zum Vergleich, welchen Gesamtgewinn der Kunde erzielt hätte, wenn die Abgeltungssteuer nicht einbehalten worden wäre, soll das folgende Beispiel dienen. Hier führt der Kunde sein Depot bei einem Broker, der seinen Sitz im Ausland hat und die Steuer daher nicht einbehalten muss.

Kapitaleinsatz zu Beginn: 10.000 Euro
1. Gewinn: 2.000 Euro

Kapitaleinsatz für 2. Handelsauftrag: 12.000 Euro
Gewinn: 30 Prozent
Gewinn in Euro: 3.600 Euro

Kapitaleinsatz für 3. Handelsauftrag: 15.600 Euro
Gewinn: 15 Prozent
Gewinn in Euro: 2.340 Euro

Gesamtgewinn: 7.940 Euro

An diesen zwei Beispielen wird deutlich, dass es durchaus bezüglich des möglichen Gesamtgewinns - insbesondere bei höheren Kapitaleinsätzen und Gewinnen - einen großen Unterschied machen kann, ob Sie sich für einen Broker entscheidern, der die Abgeltungssteuer abführen muss oder beispielsweise für einen ausländischen Anbieter, der eben nicht zur direkten Weiterleitung der Abgeltungssteuer verpflichtet ist.

Selbst wenn Sie - wie im Beispiel - die vom deutschen Broker abgeführte Abgeltungssteuer nicht als den Gewinn mindernd mit einbeziehen, ist der Gesamtgewinn bei lediglich drei Handelsaufträgen beim ausländischen Broker um fast 400 Euro höher, nur weil der Trader mit dem erzielten Gewinn in vollem Umfang weiter spekulieren kann.

FAQ - Häufige Fragen zur Abgelrtungssteuern bei Brokern

Was bedeutet „Broker ohne Abgeltungssteuer“?

Ein Broker ohne Abgeltungssteuer führt keine Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Stattdessen sind Anleger selbst verpflichtet, ihre Gewinne in der Steuererklärung anzugeben. Das betrifft vor allem Auslandsbroker mit Sitz außerhalb Deutschlands.

Welche Broker führen keine Abgeltungssteuer ab?

Zu den Brokern ohne automatische Steuerabfuhr zählen unter anderem Interactive Brokers, Degiro, Trade Republic (Depot über IB), CapTrader, Trading 212 und eToro. Diese Broker stellen Steuerberichte zur Verfügung, aber keine automatische Meldung ans Finanzamt.

Ist es legal, einen Broker ohne Abgeltungssteuer zu nutzen?

Ja, die Nutzung eines Auslandsbrokers ohne automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer ist legal. Anleger müssen ihre Kapitalerträge jedoch eigenständig im Rahmen der Steuererklärung in Deutschland angeben (§ 32d EStG).

Wie funktioniert die Steuererklärung bei Brokern ohne Steuerabzug?

Trader müssen ihre Gewinne selbst berechnen und in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angeben. Die meisten Broker stellen hierfür Jahressteuerberichte oder Transaktionsübersichten bereit. Die Abgeltungssteuer wird dann im Nachgang durch das Finanzamt erhoben.

Welche Vorteile hat ein Broker ohne Abgeltungssteuer?

Ein Vorteil ist die volle Nutzung des Steuerstundungseffekts: Gewinne werden nicht sofort versteuert, sondern erst bei Deklaration. Zudem können bestimmte Strategien (z. B. Reinvestments) effizienter umgesetzt werden.

Gibt es auch Nachteile?

Ja, Anleger tragen den kompletten Aufwand der steuerlichen Dokumentation und Erklärung selbst. Fehlerhafte Angaben können zu Nachzahlungen oder Bußgeldern führen. Zudem fehlt der Komfort automatischer Steuerabzüge.

Für wen lohnt sich ein Broker ohne Steuerabzug?

Solche Broker sind besonders für erfahrene Anleger mit langfristigem Anlagehorizont, hoher Transaktionsfrequenz oder internationaler Ausrichtung interessant. Auch steuerlich versierte Trader profitieren vom Stundungseffekt.

Gibt es deutsche Broker ohne Abgeltungssteuer?

Nein, in Deutschland ansässige Broker sind gesetzlich verpflichtet, die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Broker ohne Steuerabzug haben ihren Sitz meist im EU-Ausland oder in Drittstaaten.

Paul Steward

Über Paul Steward

Paul Steward ist seit über 20 Jahren im Börsen- und Finanzbereich aktiv und gilt als erfahrener Spezialist für Online-Broker, CFD-Trading und Finanzmärkte. Nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium und mehreren Jahren Berufserfahrung im Banking- und Investmentsektor widmet er sich heute als freiberuflicher Finanzredakteur ganz seiner Leidenschaft: der verständlichen, fundierten Aufbereitung komplexer Finanzthemen. Sein Schwerpunkt liegt auf der unabhängigen Analyse und Bewertung von Brokern, Handelsplattformen und Anlageprodukten. Mit seiner Arbeit möchte er besonders Einsteiger dabei unterstützen, seriöse Anbieter zu erkennen, typische Fehler zu vermeiden und sicherere Entscheidungen im aktiven Handel mit Forex, Aktien, CFDs und Kryptowährungen zu treffen. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vertrauen in einem oft schwer durchschaubaren Markt zu schaffen.

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74% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter
4.5 / 5

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