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Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen bei Brokern wie XTB wirft bei vielen Anlegern Fragen auf – insbesondere dann, wenn Gewinne aus dem CFD- oder Aktienhandel erzielt werden. Wer in Deutschland steuerpflichtig ist, muss sich nicht nur mit der Abgeltungssteuer, sondern auch mit Themen wie dem Sparerpauschbetrag, der Verlustverrechnung oder der Pflicht zur Angabe in der Steuererklärung auseinandersetzen.
Gerade für Einsteiger oder Trader ohne steuerliches Hintergrundwissen kann das schnell unübersichtlich werden. In diesem Artikel beleuchten wir deshalb klar und praxisnah, wie Gewinne bei XTB steuerlich behandelt werden, welche Meldepflichten bestehen und was Sie bei der Jahresabrechnung unbedingt beachten sollten. Ziel ist es, Ihnen fundiertes Wissen an die Hand zu geben – damit Sie beim Trading nicht nur an die Performance, sondern auch an die steuerliche Absicherung denken.
Inhalt:
XTB ist ein polnischer CFD Broker mit Hauptsitz in Warschau und mehreren Niederlassungen weltweit. Als einer der führenden Anbieter von Finanzdienstleistungen bietet XTB eine breite Palette an Produkten für den Handel an. Zu den angebotenen Instrumenten gehören komplexe Instrumente wie CFDs, echte Aktien und ETFs. Die Plattform von XTB ist sowohl für erfahrene Anleger als auch für Anfänger geeignet und bietet benutzerfreundliche Tools und Ressourcen, um den Handel zu erleichtern. Mit XTB können Anleger auf globalen Märkten handeln und von einer Vielzahl von Handelsmöglichkeiten profitieren. Egal, ob man in CFDs investieren, echte Aktien kaufen oder in ETFs diversifizieren möchte, XTB bietet eine zuverlässige und sichere Handelsumgebung für Anleger aller Erfahrungsstufen.
Der Handel über XTB unterliegt – wie bei allen Brokern – den gesetzlichen Steuerregelungen in Deutschland. Trader sollten insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigen:
Alle realisierten Gewinne aus dem Handel mit CFDs, Aktien, ETFs oder anderen Kapitalanlagen unterliegen der pauschalen Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %. Zusätzlich fallen der Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) sowie ggf. Kirchensteuer an.
XTB verfügt über eine deutsche Zweigniederlassung. Das bedeutet: Die Abgeltungssteuer auf Trading Gewinne wird automatisch abgeführt, sobald ein steuerpflichtiger Gewinn realisiert wird. Trader erhalten von XTB eine Abrechnung, in der alle Steuerabzüge transparent aufgelistet sind.
Jede*r Steuerpflichtige kann jährlich 801 € (Alleinstehende) bzw. 1.602 € (Verheiratete) an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen – sofern ein Freistellungsauftrag bei XTB eingereicht wurde. Gewinne unterhalb dieser Grenze bleiben steuerfrei.
Sowohl der CFD-Handel als auch der Handel mit echten Aktien bei XTB unterliegen der Abgeltungssteuer. Die Unterscheidung hat steuerlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgaben.
Auch wenn XTB die Steuer bereits abgeführt hat, müssen alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden. Insbesondere dann, wenn:
Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben,
Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung),
Verluste aus anderen Kapitalanlagen geltend gemacht werden sollen.
XTB bietet deutschen Tradern den Vorteil einer automatisierten Steuerabführung, was den bürokratischen Aufwand reduziert. Dennoch bleibt es Ihre Pflicht, Gewinne korrekt zu deklarieren. Für komplexere Sachverhalte – etwa Verlustverrechnung oder Günstigerprüfung – empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Trading-Gewinne korrekt und steuerlich effizient behandelt werden.
XTB ermöglicht nicht nur den Handel mit CFDs und Aktien, sondern auch mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und weiteren digitalen Assets. Doch beim Kryptohandel gilt wie bei klassischen Finanzinstrumenten: Gewinne sind steuerpflichtig – auch wenn sich die steuerliche Behandlung je nach Situation unterscheiden kann.
Da XTB als regulierter Broker mit deutscher Zweigniederlassung agiert, gelten für den Handel mit Krypto-CFDs dieselben steuerlichen Regeln wie bei anderen Kapitalerträgen: Es fällt die Abgeltungssteuer an. Diese beträgt pauschal 25 % auf den realisierten Gewinn, zuzüglich:
5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer, falls Sie kirchensteuerpflichtig sind
XTB führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab, was den Prozess für viele Trader erleichtert.
Wichtig: Der Handel über XTB erfolgt nicht auf echten Kryptobörsen, sondern als CFD (Differenzkontrakt). Das bedeutet, Sie spekulieren auf Kursveränderungen, ohne die zugrundeliegende Kryptowährung physisch zu besitzen. Dadurch ist die steuerliche Behandlung klar geregelt und fällt unter die Abgeltungssteuer, nicht unter die Haltefristregelung wie bei echten Coins.
Auch wenn XTB die Abgaben bereits automatisch einbehält, müssen Trader die Gewinne in der Steuererklärung angeben. Das ist insbesondere dann relevant, wenn:
ein Freistellungsauftrag noch nicht vollständig ausgeschöpft ist
der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung)
Verluste aus anderen Kapitalanlagen geltend gemacht werden sollen
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der abgeführten Abgeltungssteuer und wird automatisch mit einbehalten. Es gelten allerdings Freigrenzen:
Singles: 972 €
Verheiratete: 1.944 €
Liegt die fällige Abgeltungssteuer unterhalb dieser Beträge, entfällt der Solidaritätszuschlag.
XTB bietet Tradern durch den automatischen Steuerabzug einen klaren Vorteil gegenüber vielen internationalen Krypto-Plattformen. Dennoch bleibt die Verantwortung für die korrekte Deklaration beim Anleger – insbesondere bei komplexeren Sachverhalten wie Verlustverrechnung oder individueller Kirchensteuerpflicht. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Rat eines Steuerberaters einholen.
XTB ist ein in der EU regulierter Broker mit deutscher Niederlassung – dennoch erfolgt keine automatische Abführung der Steuern durch XTB. Das bedeutet: Trader sind selbst verantwortlich für die korrekte Versteuerung ihrer Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung.
Beim Handel über XTB – etwa mit CFDs, Aktien, ETFs oder Kryptowährungen – gelten in Deutschland folgende steuerlichen Regelungen:
Abgeltungssteuer: 25 % auf realisierte Kapitalerträge
Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Abgeltungssteuer
Kirchensteuer: zwischen 8 % und 9 % der Abgeltungssteuer (je nach Bundesland), sofern kirchensteuerpflichtig
Diese Steuern werden nicht automatisch von XTB einbehalten, sondern müssen durch den Trader selbst im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt erklärt und gezahlt werden.
Für den Solidaritätszuschlag gelten gesetzliche Freigrenzen:
Singles: 972 €
Verheiratete: 1.944 €
Liegt die zu zahlende Abgeltungssteuer unterhalb dieser Schwelle, entfällt der Solidaritätszuschlag vollständig.
Da XTB keine Kirchensteuer einbehält, sind kirchensteuerpflichtige Trader ebenfalls verpflichtet, diese nachträglich über die Steuererklärung abzuführen. Eine automatische Berücksichtigung wie bei deutschen Banken findet nicht statt.
Handelsergebnisse erfassen:
XTB stellt detaillierte Berichte über realisierte Gewinne und Verluste zur Verfügung. Diese können über die Plattform exportiert werden (z. B. als Jahresbericht oder CSV-Datei).
Gewinne in der Steuererklärung angeben:
Alle realisierten Kapitalerträge sind in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung aufzuführen. Verluste können im Rahmen der Verlustverrechnung angerechnet werden.
Freibeträge nutzen:
Der Sparer-Pauschbetrag (801 € für Ledige, 1.602 € für Verheiratete) kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, da bei XTB kein Freistellungsauftrag gestellt werden kann.
Steuerberater hinzuziehen (empfohlen):
Besonders bei häufigem Handel oder komplexer Verlustverrechnung ist eine professionelle steuerliche Beratung sinnvoll – insbesondere auch zur korrekten Einordnung von CFD-Verlusten.
Wer bei XTB handelt, muss selbst aktiv werden, um seiner Steuerpflicht nachzukommen. Gewinne aus dem Handel mit CFDs, Aktien oder Kryptowährungen unterliegen der Abgeltungssteuer – inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Da XTB keine automatische Steuerabführung vornimmt, sollten Trader ihre Handelsergebnisse sauber dokumentieren und diese in der jährlichen Steuererklärung korrekt angeben. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich frühzeitig steuerlich beraten lassen.
Nein, bei XTB kann kein Freistellungsauftrag eingereicht werden, da der Broker die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das deutsche Finanzamt abführt. Trader müssen alle erzielten Kapitalerträge in ihrer jährlichen Steuererklärung selbst angeben – und können dort den Sparer-Pauschbetrag geltend machen:
801 € für Alleinstehende
1.602 € für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung)
Verluste gezielt nutzen: Realisierte Verluste aus CFD- oder Aktiengeschäften können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Steueroptimierte Auszahlungsstrategien anwenden: Gewinne nur teilweise realisieren, um unter der Freigrenze zu bleiben.
Langfristige Gewinne planen (z. B. bei echten Aktien, nicht CFDs): Diese unterliegen ggf. günstigeren steuerlichen Bedingungen.
Trading GmbH prüfen: Für aktive Trader mit hohem Volumen kann die Gründung einer Kapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft sein.
Ein Freistellungsauftrag bei XTB ist nicht möglich, da der Broker keine Quellensteuer einbehält. Um dennoch Steuern zu sparen, sollten Sie den Sparer-Pauschbetrag in Ihrer Steuererklärung geltend machen und Verluste korrekt ausweisen. Für fortgeschrittene Strategien kann sich ein Gespräch mit einem Steuerberater lohnen.
Gewinne, die Anleger bei XTB erzielen – etwa durch den Handel mit CFDs, Aktien oder ETFs – unterliegen in Deutschland der Kapitalertragssteuer. Diese besteht in der Regel aus der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer.
Wichtig: XTB führt als ausländischer Broker mit deutscher Zweigniederlassung die Abgeltungssteuer nicht automatisch ab. Trader sind daher selbst dafür verantwortlich, ihre Gewinne in der jährlichen Steuererklärung korrekt anzugeben. Eine automatische Verrechnung mit dem Sparerpauschbetrag (801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung) findet nicht statt – dieser muss über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Um Sie bei der steuerlichen Aufbereitung zu unterstützen, stellt XTB über das Kundenportal detaillierte Handels- und Kontoauszüge zur Verfügung. Diese enthalten alle relevanten Informationen zu realisierten Gewinnen, Verlusten und Gebühren und eignen sich zur Vorlage beim Steuerberater oder zur direkten Verwendung in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.
Auch bei den Gebühren zeigt sich XTB kundenfreundlich: Für den Handel mit echten Aktien fallen keine Kommissionen an (bis zu einem bestimmten Volumen), beim CFD-Handel profitieren Kunden von engen Spreads und transparenter Kostenstruktur. Ein kostenloses Demokonto steht ebenfalls zur Verfügung, um Strategien risikofrei zu testen.
Gewinne aus dem Handel mit Finanzinstrumenten bei XTB unterliegen in Deutschland der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. XTB führt diese Steuern automatisch an das Finanzamt ab, da das Unternehmen über eine deutsche Zweigniederlassung verfügt.
Ja, auch wenn XTB die Abgeltungssteuer automatisch abführt, sind Sie verpflichtet, Ihre Kapitalerträge in der persönlichen Steuererklärung anzugeben.
Verluste aus dem Handel mit Finanzinstrumenten bei XTB können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Es gelten jedoch bestimmte gesetzliche Regelungen zur Verlustverrechnung, insbesondere bei Termingeschäften. Es ist ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle steuerliche Situation zu klären.
Ja, in Deutschland gibt es einen Sparer-Pauschbetrag von 801 € für Ledige und 1.602 € für Verheiratete. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. XTB berücksichtigt diesen Freibetrag jedoch nicht automatisch; Sie müssen einen Freistellungsauftrag erteilen, um den Freibetrag zu nutzen.
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen bei XTB unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer. XTB führt die fälligen Steuern automatisch ab. Dennoch müssen Sie diese Gewinne in Ihrer Steuererklärung angeben.
Über Paul Steward
Paul Steward ist seit über 20 Jahren im Börsen- und Finanzbereich aktiv und gilt als erfahrener Spezialist für Online-Broker, CFD-Trading und Finanzmärkte. Nach einem abgeschlossenen wirtschaftswissenschaftlichen Studium und mehreren Jahren Berufserfahrung im Banking- und Investmentsektor widmet er sich heute als freiberuflicher Finanzredakteur ganz seiner Leidenschaft: der verständlichen, fundierten Aufbereitung komplexer Finanzthemen. Sein Schwerpunkt liegt auf der unabhängigen Analyse und Bewertung von Brokern, Handelsplattformen und Anlageprodukten. Mit seiner Arbeit möchte er besonders Einsteiger dabei unterstützen, seriöse Anbieter zu erkennen, typische Fehler zu vermeiden und sicherere Entscheidungen im aktiven Handel mit Forex, Aktien, CFDs und Kryptowährungen zu treffen. Ziel ist es, mehr Transparenz und Vertrauen in einem oft schwer durchschaubaren Markt zu schaffen.
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